Honorar

Für gesetzlich Krankenversicherte:
Normalerweise werden die Behandlungskosten für Psychotherapie beim Heilpraktiker nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In Ausnahmefällen bezuschussen manche Krankenkassen verhaltenstherapeutische Leistungen beim Heilpraktiker. Dazu müssen Sie (z.B. durch Telefonprotokolle) nachweisen, dass Sie keinen Therapieplatz bei einem psychologischen Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung) bekommen haben bzw. eine unzumutbar lange Wartezeit für eine solche Therapie in Kauf nehmen müssten. Erst im Anschluss daran können Sie die Bezuschussung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte:
Wenn Sie privat krankenversichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, kann es sein, dass Ihre Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie bezuschusst oder komplett finanziert wird. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über die Modalitäten.

In der Regel wird die Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie vom Klienten selbst gezahlt. Dies hat zumindest den Vorteil, dass die Krankenkassen nicht über Diagnosen informiert werden. Das kann sich beispielsweise in den Fällen günstig auswirken, in denen eine ICD 10-Diagnose einer zukünftigen Verbeamtung oder dem Abschließen bestimmter Versicherungen im Wege stehen könnte.

Mein Honorar:
Für eine Sitzung von 60 Minuten berechne ich ein Honorar von 70,00 Euro.